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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 385/05 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2006 - L 2 R 385/05 (https://dejure.org/2006,109708)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2006 - L 2 R 385/05 (https://dejure.org/2006,109708)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 19.05.2000 - S 4 RI 50/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 385/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 385/05
Das erforderliche Rechtsschutzinteresse ist nur zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (BverfGE 104, 220, 232).Dies dient auch der Entlastung der Gerichte, die damit Rechtsschutz insgesamt für alle Rechtsschutzsuchenden schneller und effektiver gewähren können (BVerfGE 104, 220, 232).
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 385/05
Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126, 135). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 385/05
Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27, 39).